Genehmigungen machen einen erheblichen Teil der Kosten für die Beförderung übergroßer Güter aus. Wir bieten die Erteilung von Genehmigungen für die Beförderung von schweren und übergroßen Fahrzeugen hauptsächlich in Bulgarien, aber auch in anderen Ländern wie Rumänien, Serbien, Griechenland, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Polen, Österreich, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und anderen europäischen Ländern an.
Wir verfügen über eigene Begleitfahrzeuge für Bulgarien, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, und erfahrene Spezialisten, die bereit sind, Ihr Fahrzeug zu begleiten, egal wie lang, breit oder hoch es ist. Falls erforderlich, können wir Polizeibegleitungen sowie andere begleitende Maßnahmen organisieren, wie z. B. Streckenuntersuchungen, das Anhalten und Anheben von Stromleitungen, das Anhalten von Oberleitungen an Bahnübergängen, das Entfernen von Straßenschildern und Bauwerken usw.
In Bulgarien werden Genehmigungen für die Beförderung übergroßer und/oder schwerer Fahrzeuge von der Agentur für Verkehrsinfrastruktur ausgestellt und gelten für einen bestimmten (einzelnen) Transport mit bestimmten Fahrzeug-/Anhängerkennzeichen, Gesamtabmessungen/Gewicht und einer bestimmten Strecke. Die Genehmigungen sind bis zu 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Wann ist eine Genehmigung für übergroße Transporte erforderlich?
Wenn mindestens eine der gemeinsamen Abmessungen überschritten wird:
Zahlung der Maut nur - kann an einer Einreisegrenze von Bulgarien zu einer anderen Grenze oder zu einer Siedlung in Bulgarien bezahlt werden
Bis zu den Gesamtabmessungen L x B x H/ G - 22,00 x 3,30 x 4,30m/ 45,00 Tonnen eskorte nicht erforderlich
Für Fahrzeuge, die auch nur eine der oben genannten Abmessungen/Gewichte überschreiten, ist eine Sondergenehmigung der Agentur für Verkehrsinfrastruktur erforderlich.< Genehmigungen können für eine Mindestdauer von 2, 4 oder 6 Arbeitstagen ausgestellt werden, wobei 6 Tage natürlich die niedrigste Gebühr ist. Bei Eilaufträgen sind die Gebühren der GFA für die Beantragung und Bearbeitung der Dokumente höher.
Ein Begleitfahrzeug ist obligatorisch, wenn eine der Abmessungen L x B x H / G - 24,00 x 3,50 x 4,70 m / 60 Tonnen überschreitet. Die zuständigen Behörden können jedoch Begleitfahrzeuge mit geringeren Abmessungen vorschreiben, wenn sie der Ansicht sind, dass diese eine Gefahr für die Straße und die Straßenbauten darstellen oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden können.
Der Verkehr von Fahrzeugen mit Übergröße ist in den folgenden Fällen verboten:
Geschwindigkeitsbegrenzung für übergroße Fahrzeuge:
Copyright © 2024. Web Design & SEO by Zashev